Artikel 202 des Obligationenrechtes schreibt 9 Tage Garantie vor im Viehhandel, falls zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich keine andere Garantie- Frist vereinbart wurde.
Wir handeln jede Woche mit Zuchtvieh aller Milchvieh-Rassen aus Schweizer Zucht mit und ohne Abstammungszertifikat.